Unsere Ordensgemeinschaft besteht seit 1241 und ist seit 1943 eine Kongregation Päpstlichen Rechts.
Sie ist dem ersten Orden des hl. Franziskus angeschlossen.
Generalkapitel
höchste außerordentliche beschlussfassende und koordinierende Instanz der Kongregation
Generaloberin mit Generalrat
ordentliche Leitung der Gesamtkongregation, mit einer Amtszeit von sechs Jahren
Provinzkapitel
höchste außerordentliche beschlussfassende und koordinierende Instanz der jeweiligen Provinz
Provinzoberin mit Provinzrat
ordentliche Leitung der Provinz, mit einer Amtszeit sechs, bzw. vier Jahre
Deutschland
- Deutsche Provinz
USA
- Konvent „Franziskanerinnen von Hankinson“
Brasilien
- Provinz Areia
- Provinz Duque de Caxias
Indien
- Provinz Indien
Stand: 04.03.2025
Unsere Kongregation ist in vier Provinzen aufgeteilt. Seit 1. Juni 2024 ist die Provinz Hankinson aufgelöst worden und zu einem Konvent geworden. Dieser Konvent ist dem Generalat unterstellt.
Die weltweite Vielfalt erleben wir als Schatz und Auftrag. Wir pflegen Kontakte untereinander und erleben so, unmittelbar durch unsere Mitschwestern, die Sorgen und Freuden der Menschen an den verschiedensten Orten unserer Erde. Wir nehmen bewusst teil am Auftrag der Kirche im Reich Gottes.